FoxESS AIO-H3 “All In One”-Hauskraftwerk
FoxESS AIO-H3 “All In One”-Hauskraftwerk
FoxEss All-in-One Hybridwechselrichter
Das 3-phasige FoxESS AIO-H3 “All In One”-Hauskraftwerk ermöglicht eine flexible Speicherkonfiguration und eine einfache Inbetriebnahme
durch “Plug & Play” und dem integrierten Sicherungsschutz.
Bei dem 3-phasigen Hauskraftwerk von FoxESS gibt es zusätzlich die optionale Möglichkeit, eine EPS-Box zu integrieren,
damit die Anlage Notstrom-fähig ist und automatisch in den Off-Grid Modus schalten kann.
Für den maximalen Ertrag der Solaranlage sind Hochvoltbatterien die beste Wahl.
Das Design des Hauskraftwerks ist modern schlicht gehalten.
Dies ermöglicht Ihnen, das Hauskraftwerk auch im Haus zu platzieren.
Das FoxESS AIO-H3 All-In-One Hauskraftwerk verfügt über eine IP65-Zertifizierung,
was eine Installation im Freien bei einer Temperatur von bis -25°C realisierbar macht.
Der Remote-Zugriff ist über die FoxESS-eigene Plattform über Smartphone oder PC möglich.
Speicher hinzufügen
In den Hybridwechselrichter von FoxESS können Sie bis zu 4 Batterien á 2,6 kWh hinzufügen.
Wichtige Information:
Die Standardgarantie auf das Produkt beträgt 5 Jahre, kann aber nach erfolgreicher Registrierung und gegen einen Aufpreis auf der Fox-Website
auf insgesamt 10 Jahre verlängert werden.
Bitte beachten:
Das FoxESS AIO-H3 All-In-One Hauskraftwerk verfügt über keinen integrierten DC-Überspannungsschutz!
Dieser muss zusätzlich installiert werden.
- Sorgfältig ausgewählte Komponenten erhöhen die Qualität und Zuverlässigkeit der FoxESS-Produkte auf allen Ebenen.
Details zu den einzelnen Varianten finden Sie hier:
FoxEss Hybridwechselrichter
Wichtiger Hinweis:
Befreiung der USt 2023 § 12 Abs. 3 UStG für PV
Der Preis für dieses Angebot ist mit 0% USt und gilt ausschließlich für Verkauf an Privatpersonen aus Deutschland.
Bei Unternehmen gilt zzgl. 19% USt.
Mit dem Kauf bestätigen Sie, dass Sie die gesetzlichen Voraussetzungen nach §12 Abs.3 Nr.1 UStG* erfüllen:
Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze: 1. die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird.
Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird.