Trina Photovoltaikmodul
Trina Photovoltaikmodul
Trina Photovoltaikmodul
TSM-420DE09R.08
TSM-425DE09R.08
Das Trina 420-W- und das 425-W-Photovoltaikmodul zeichnen sich durch ihre gringe Größe und einer hohen Ausgangleistung von bis zu 420 W bzw 425 W und einem Modulwirkungsgrad von 21,8 % aus. Dank der Multi-Busbar-Technologie wird eine höhere Lichtabsorption, ein geringerer Serienwiderstand und eine verbesserte Stromableitung erzielt, wodurch ein höherer Wirkungsgrad gegeben ist. Die Module besitzen einen schwarzen Rahmen.
Trina TSM mechanische Daten:
Anzahl der Zellen: 144 Zellen
Vorderscheibe: 3,2 mm hochtransparentes, hitzevorgespanntes Antireflex-Schicht
Rahmen: Der Rahmen ist aus einer eloxierten Aluminiumlegierung und dadurch besonders haltbar und widerstandsfähig
Anschlusskasten: Ausgestattet mit der Schutzart IP68
Ausgangskabel: Photovoltaikkabel: 4,0 mm2; Querformat: 1.100/1.100 mm; Hochformat: 280
Anschluss: TS4/MC4 EVO2
Nenndruck: 6000 Pa (Schnee) und 4000 Pa (Wind)
Produktabmessungen: 1762 mm x 1134 mm x 30 mm
Gewicht: 21,80 kg
Absolute Maximalwerte:
Betriebstemperatur: -40°C - bis +85°C
Maximale Systemspannung: 1500 V DC (IEC)
Maximale Absicherung: 20 A
Garantie:
15 Jahre
Lieferungen können auf Anfrage bearbeitet werden
Wichtiger Hinweis:
Befreiung der USt 2023 § 12 Abs. 3 UStG für PV
Der Preis für dieses Angebot ist mit 0% USt und gilt ausschließlich für Verkauf an Privatpersonen aus Deutschland.
Bei Unternehmen gilt zzgl. 19% USt.
Mit dem Kauf bestätigen Sie, dass Sie die gesetzlichen Voraussetzungen nach §12 Abs.3 Nr.1 UStG* erfüllen:
Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze: 1. die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird.
Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird.